Zahnimplantate bieten Ihnen eine sichere, seit vielen Jahrzehnten etablierte Möglichkeit, verloren gegangene Zähne zu ersetzen und so die volle
Kaufunktion und eine sehr gute Ästhetik wieder herzustellen.
Zähne werden funktionell in zwei Teile eingeteilt: Die Zahnkrone ist der Teil, der in der Mundhöhle sichtbar ist und zum Kauen dient. Die Zahnwurzel
verankert den Zahn im Knochen und sorgt so für die Stabilität des Zahnes. Dieses Prinzip wird auch bei Zahnimplantaten angewendet.
Implantate sind spezielle Schrauben, die, im Knochen verankert, die Funktion einer Zahnwurzel nachbilden. Da Ihr Knochen ein biologisches System
darstellt, „wächst“ der Knochen während der Einheilphase fest um das Implantat. Danach wird von uns am Innengewinde eine längere Schraube
(Gingivaformer) eingesetzt und Ihr Zahnarzt kann daran den Zahnersatz befestigen.
So können kleine und große Zahnlücken versorgt werden, ohne gesunde Nachbarzähne zu beschädigen oder Prothesen sicher ohne Haftcreme befestigt
werden.
Eigene Untersuchungen (z.B. Long-term Survival of Straumann Dental Implants with TPS Surfaces: A Retrospective Study with a Follow-up of 12 to 23 Years. Becker et al. Clin Implant Dent Relat Res. 2016; 18: 480-8.) und andere wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass die meisten Implantate auch nach sehr langen Zeiträumen von über 20 Jahren noch als Basis für Zahnersatz zur Verfügung stehen. Sie sind bezüglich der Haltbarkeit vergleichbar mit herkömmlichen Kronen und Brücken auf gesunden natürlichen Zähnen.
Um stets optimale Ergebnisse zu erreichen, verwenden wir Einmalbohrer. So können wir minimalinvasiv Ihre Implantate einbringen – auch bei schwierigen
Knochenverhältnissen. Das Eindrehen Ihrer Implantate erfolgt bei uns maschinell komplett drehmomentkontrolliert. So wird Ihr Knochengewebe geschont und
es treten keine für Sie unangenehmen Belastungen auf.
Aufgrund unserer Spezialisierung verfügen wir bei der Aufbereitung unserer Instrumente nur über modernste Geräte und Zyklen.
Wir verwenden nur Implantate von langjährig etablierten Herstellern. Somit können auch nach vielen Jahren Ersatzteile eingesetzt werden, wenn z.B.
Ihr Zahnersatz erweitert oder neue Brücken eingesetzt werden sollen. Die Entwicklung dieser Systeme wird wissenschaftlich untersucht und begleitet.
Gerne können wir bereits vor einer geplanten Implantation die Zahnentfernung vornehmen. Dazu sind wir mit den modernsten Geräten ausgestattet, um eine
schonende Entfernung zu ermöglichen. Hierbei achten wir darauf, möglichst viel Knochen zu erhalten, um später eine gute Basis für eine Implantation
vorzufinden.
Dann bekommt Ihr Körper die Möglichkeit, in Ruhe abzuheilen und die Entzündungsreaktion zurück zu fahren. Wenn sich das Weichgewebe erholt hat kann
eine Implantation erfolgen. So können Sie vorhersagbar gute Ergebnisse erwarten.
Implantate zu setzten – insbesondere bei reduziertem Knochenangebot – setzt chirurgische Erfahrung und Routine voraus. Viele Zahnärzte konzentrieren
sich deswegen auf den prothetischen Teil (Zahnersatz) und überweisen den chirurgischen Teil zum Spezialisten.
Wir sind eine rein chirurgisch tätige Praxis. Deswegen nehmen wir zur Implantatplanung Kontakt zu Ihrem Zahnarzt auf, um eine gemeinsame Planung
durchzuführen.
So wird durch das Zusammenspiel von zwei Spezialisten für deren jeweiligen Bereich ein sehr gutes Ergebnis erzielt – bei klaren Zuständigkeiten.
Selbstverständlich muss heutzutage kein Patient „ohne Zähne“ oder mit Lücke unsere Praxis verlassen. Deswegen besprechen wir bereits bei der Planung
die verschiedenen Möglichkeiten von provisorischem Zahnersatz. Hierbei können auch provisorische Implantate eingesetzt werden. Der Zahnersatz wird dann
in Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt erstellt, steht zur Zahnentfernung bereit und kann sofort eingegliedert werden.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Zeit nach der Implantation – bis zur fertigen Versorgung.
Insbesondere im Frontzahnbereich und bei Vorliegen von Unverträglichkeiten gegenüber dem seit Jahrzehnten bewährten Titan bieten heutzutage
Keramikimplantate eine sehr gute Alternative. Ein wesentlicher Vorteil von Keramikimplantaten ist die exzellente Biokompatibilität gegenüber Weichgewebe.
Wir arbeiten sehr eng mit Zahnärzten und anderen Spezialisten zusammen, die auch Analysen von Unverträglichkeiten und Allergien durchführen können.
Durch unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Keramikimplantaten können wir Ihnen hier eine sichere Alternative anbieten.
Da wir eine spezialisierte mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Praxis mit wissenschaftlichem Hintergrund sind, bieten wir regelmäßig Fortbildungen und Vorträge für Kollegen und Studenten an. Wir bilden ebenso Fachzahnärzte für Oralchirurgie aus und betreuen regelmäßig Doktoranden. Durch unsere eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen und nachgewiesenen Kenntnisse können Sie sicher sein, nach dem modernsten Wissensstand behandelt zu werden.
Wir verfügen nur über modernste Röntgengeräte, die volldigitale Sensoren aufweisen. So kann die benötigte Strahlung auf ein absolutes Minimum
reduziert werden, ohne die Bildqualität zu gefährden.
In besonders schwierigen Fällen setzen wir dreidimensionale Planungen ein, um aufwendige Knochenaufbauten reduzieren zu können. In den meisten Fällen
ist aufgrund unserer Erfahrung eine dreidimensionale Bildgebung für Implantationen nicht notwendig – das spart Röntgenstrahlung und schont gleichzeitig
Ihren Geldbeutel.
Technisch bedingt besteht eine Implantatversorgung aus zwei getrennten Abschnitten. Das eigentliche Implantat wird im Knochen verankert – die Krone
bzw. prothetische Versorgung befindet sich in der Mundhöhle und ist der später sichtbare Teil.
Für beide Teile gibt es Spezialisten:
Eine Implantation stellt einen chirurgischen Eingriff dar. Hier zahlt sich Routine und Erfahrung aus, so dass durch versierte Hände optimale
Ergebnisse auch bei schwierigen Situationen erzielt werden können.
Damit Ihre Implantate sicher und langfristig stabil ihren Dienst leisten können, benötigen sie ein suffizientes und gesundes Knochenlager. Nach
Zahnverlust kommt es zumeist zu einem Rückgang des Knochenlagers. Es ist deswegen wichtig, dass die Knochenbasis bei der Implantatsetzung optimal
vorbereitet wird. Ob hier weitere Maßnahmen sinnvoll sind, klären wir gerne bei einem persönlichen Vorgespräch. Nach genauer Analyse können wir Ihnen
dann eine für Sie speziell angepasste „vernünftige“ Lösung vorschlagen.
Wenn Ihr Zahn noch nicht entfernt wurde, stellen Sie sich gerne frühzeitig bei uns vor, da wir mit speziellen Instrumenten Ihren Zahn so schonend
entfernen können, dass das Knochenlager bestmöglich geschützt wird und Knochenaufbauten oft vermieden werden können.
Eine gute Knochenbasis bildet die Voraussetzung für gesundes Weichgewebe, das das Implantat umgibt. Falls eine Verbreiterung und/oder Erhöhung des
Knochens erfolgen soll, warten wir zunächst ab, bis das Weichgewebe nach Zahnentfernung gut abgeheilt ist. Dann können wir das Implantat in der optimalen
Position setzen, so dass die Zähne von Ober- und Unterkiefer gut zusammenpassen. Gelegentlich sind auch zusätzliche Eingriffe am Weichgewebe sinnvoll.
Diese beziehen wir dann gerne in die Planung mit ein.
Mit der membrangesteuerten Knochenregeneration können auch größere Knochendefekte sicher wieder aufgebaut werden. Hierbei passen wir gleichzeitig mit
der Implantatsetzung eine nicht resorbierbare Membran mit Titangitter so an, dass ein Hohlraum entsteht, in den kein Weichgewebe einwachsen kann. Analog
zur Zystenheilung bildet Ihr Körper dann selbstständig Knochen. Dieser Knochen entspricht vollständig Ihrem ursprünglichen Knochen und bietet somit eine
optimale Basis als Implantatlager. Zur Beschleunigung der Knochenheilung setzten wir oft „Bohrspäne“ aus der Kavität des Implantatbettes oder kleine
zylinderförmige Knochenstücke ein.
Diese chirurgisch anspruchsvolle Technik bieten wir Ihnen routinemäßig seit vielen Jahren an und können somit auf eine große Erfahrung zurückblicken
– zu Ihrer Sicherheit.
Die meisten Patienten haben aus anatomischen Gründen im Oberkieferseitenzahnbereich nach Zahnentfernung keine ausreichende Knochenhöhe, um Implantate
langfristig stabil zu verankern. Hier lässt sich der Boden der Kieferhöhle gut anheben (Sinuslift/Sinusbodenelevation), um ein Implantat in voller Länge
einsetzen zu können.
Dazu wird die Innenhaut der Kieferhöhle vorsichtig angehoben und durch das gleichzeitig eingebrachte Implantat gestützt. Der verbleibende Hohlraum
wird mit kleinen Knochensplittern z.B. aus dem Bohrvorgang beim Implantieren aufgefüllt. Dann bildet der Körper hier selbstständig Knochen. Dieser
Knochen ist auch unter dem Mikroskop identisch zu bereits vorhandenem Knochen und bietet somit beste Voraussetzungen für die Langlebigkeit Ihrer
Implantate. Dieser technisch anspruchsvolle Eingriff ist bei unserer Erfahrung und Routine eine Operation mit gut planbarem Ergebnis.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das klassische Verfahren zur Verbreiterung und Erhöhung des Kieferkamms bei größeren Defekten an. Es beruht darauf, dass von einer anderen Stelle im Kieferbereich ein kleines Stückchen Knochen vorsichtig, z.B. mittels Piezosurgery, entnommen und in den Zielbereich versetzt wird. Hier bildet es eine Basis und verwächst mit dem ortsständigen Knochen.
Mit Knochenersatzmaterial können kleinere Defekte verbessert werden. Knochenaufbauten mit industriell hergestellten Knochenersatzmaterialien können
technisch einfach durchgeführt werden, führen aber regelmäßig zu Ersatzknochen minderer Qualität. So zeigt sich unter dem Mikroskop, dass dieser
„Knochen“ eigentlich nicht umgebautes Knochenersatzmaterial, das von straffem Weichgewebe umgeben ist, darstellt.
Wir wollen aber Knochen erzeugen, der vom ursprünglichen Knochen nicht zu unterscheiden ist. Dazu nutzen wir die natürlichen Heilungsmechanismen des
Körpers. Z.B. aus der Heilung von Zysten ist bekannt, dass ein vollständig von Knochen begrenzter Prozess im Körper so ausheilt, dass er von natürlichem
Knochen nicht mehr zu unterscheiden ist. Da wir über ein sehr breites Spektrum an Erfahrung verfügen, können wir Ihnen auch solche Verfahren anbieten.
Auch wenn wir immer versuchen, für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen, wünschen einige Patienten, „von der Behandlung gar nichts mit zu bekommen.“ Wir bieten zusätzlich als Alternative zur Vollnarkose eine sog. Schlafnarkose an. Sprechen Sie uns gerne beim Beratungsgespräch darauf an.
Auf unserer Praxishomepage erhalten Sie weitere Informationen:
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Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen
Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel
0431 98284660
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Berufsbezeichnung: Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Zuständige Kammern:
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Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
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Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
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Alle Titel und Berufsbezeichnungen wurden in Deutschland verliehen.
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2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
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3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein
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bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen daher einerseits statistisch und
ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für
die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene
Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur
Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen
Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber
vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
5. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen
eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses
Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht,
jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine
Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende
Informationen zugestanden: die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern
oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht
möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung, das
Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle
verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22
Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten
Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im
Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung
Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die
unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter
Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung —
zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die
Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem
Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft
und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für
welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-
GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt
gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die
betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten
erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß
Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Prof. Dr. Dr. Stephan
Becker & Kollegen gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen
wenden. Der Mitarbeiter der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher
gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen unter
Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die
Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene
Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder
Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Prof. Dr. Dr. Stephan
Becker & Kollegen wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem
Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der
personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der
personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und
verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke
der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die
betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des
Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Prof.
Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung
Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie
betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen
und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den
Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1
Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung
mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die
personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und
sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker
& Kollegen wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus
Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art.
6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können
zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht,
jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling,
soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen der
Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke
verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung
personenbezogener Daten, die bei der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu
statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im
öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen oder
einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft,
ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet
werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht
einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber
rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung
eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der
Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und
Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich
oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Prof. Dr. Dr. Stephan Becker & Kollegen angemessene Maßnahmen, um
die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens
einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter
des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine
Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die
Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten
Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,
erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen
Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen
einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung
steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der
Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige
lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I
lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren
Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses
unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche
Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit
die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47
Satz 2 DS-GVO).
7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer
Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden
die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;
Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich
auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine
betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist
beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung
der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung
personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen
einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss
erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der
personenbezogenen Daten hätte.
10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.